Änderung von Haupt- und Nebenwohnung Wechsel des Hauptwohnsitzes
Leistungsbeschreibung
Wechsel des Hauptwohnsitzes (Statuswechsel)
Hat ein Einwohner mehr als eine gemeldete Wohnung im Inland, ist eine dieser Wohnungen die Hauptwohnung, die andere/n ist/sind Nebenwohnung/en. Hauptwohnung ist grundsätzlich die vorwiegend genutzte Wohnung. Ausnahmen gelten für Ehegatten, Minderjährige und unter Betreuung stehende Personen.
Wird nun eine Nebenwohnung vorwiegend genutzt, ist dies der Meldebehörde anzuzeigen, die den Status im Melderegister ändert.
Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?
Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich. Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Voraussetzungen
Verlagerung des Lebensschwerpunktes in eine andere Gemeinde
Welche Unterlagen werden benötigt?
- amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reise- bzw. Nationalpass) aller betroffenen Meldepflichtigen
Welche Gebühren fallen an?
gebührenfrei
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt sofort.