Einbürgerungen
Leistungsbeschreibung
Wer nicht durch Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erlangt hat, kann durch Einbürgerung Deutscher werden. Die Einbürgerung erfolgt auf Antrag. Zuständig ist der Rhein-Sieg-Kreis. Weitere Informationen finden Sie hier:
Verfahrensablauf
Antragsvordrucke, Hilfe und Beratung erhalten Sie in unseren Bürgerbüros. Bitte vereinbaren Sie bei Bedarf ein persönliches Beratungsgespräch.
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