Schöffen
Leistungsbeschreibung
Schöffen entscheiden als ehrenamtliche Richter in Strafverfahren der Amtsgerichte sowie der Strafkammern der Landgerichte. Sie werden auf 4 Jahre gewählt, die laufende Wahlperiode läuft bis zum 31.12.2023. Grundsätzlich kann das Schöffenamt von Deutschen versehen werden, die das 25. Lebensjahr vollendet und das siebzigste Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Stadt Königswinter ist nur für die organisatorische Durchführung der Schöffenwahl zuständig, das bedeutet, dass sie die Vorschlagsliste der zur Wahl aufzustellenden Schöffen für den Bezirk der Strafkammern bei dem Landgericht Bonn sowie dem gemeinsamen Schöffengericht Bonn und Königswinter beim Amtsgericht Bonn aufstellt. Nähere Informationen über das Schöffenamt erhalten Sie unter der Internetadresse des Justizministeriums des Landes NRW
www.justiz.nrw.de
Dezernat II - Recht, Umlegung und Versicherungen (30) – Stabsstelle
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