Deutsche Rentenversicherung
Leistungsbeschreibung
Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung am 1.1.2005 ist die Unterscheidung zwischen Arbeitern und Angestellten in der gesetzlichen Rentenversicherung aufgehoben worden. Seit dem 01.10.2005 treten alle Rentenversicherungsträger unter dem neuen gemeinsamen Namen „Deutsche Rentenversicherung“ auf. Weitere Informationen zur Rentenantragstellung finden Sie unter dem Stichwort „Rentenangelegenheiten“.