Kinderreisepass

Leistungsbeschreibung

Der Dokumententyp „Kinderreisepass“ ist zum 01.01.2024 abgeschafft worden. Dieser Dokumententyp ist daher als solches nicht mehr zur Neuausstellung verfügbar.

Bereits ausgegebene Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit bis zu dem auf dem jeweiligen Dokument angegebenen Gültigkeitsdatum.

Auskunft über das nun jeweils benötigte Reisedokument geben die Reise- und Sicherheitshinweise auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.

Bezüglich der beizubringenden Unterlagen für die Antragstellung eines Passes oder Personalausweises siehe: