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Beihilfen (einmalige) nach SGB II

Leistungsbeschreibung

Einmalige Beihilfen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) für Leistungsberechtigte nach § 7 SGB II

Leistungsberechtigte nach § 7 SGB II (Arbeitslosengeld II/Sozialgeld) erhalten nach § 20 SGB II zur Sicherung des Lebensunterhalts eine Regelleistung. Die Regelleistung deckt laufende und einmalige Bedarfe grundsätzlich pauschaliert ab. Vom Regelsatz abweichende Leistungen können nach § 23 SGB II evtl. als Darlehen übernommen werden. Nicht von der Regelleistung umfasst sind Leistungen für

        1. Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten,
        2. Erstausstattungen für Bekleidung einschließlich bei Schwangerschaft und Geburt
        3. mehrtätige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen

Diese Leistungen können neben den Regelleistungen gesondert beantragt werden.

Weitere Informationen hierzu können bei der ARGE Rhein-Sieg eingeholt werden.

Dezernat II - Soziales und Generationen (50) – Geschäftsbereich

Öffnungszeiten

Mo, Di und Do 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
und Mo 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
sowie Do 14:00 bis 17:00 Uhr
Mi und Fr geschlossen

Anschrift
Rathaus Königswinter-Altstadt
Drachenfelsstr. 9-11
53639Königswinter

Kontakt

Telefon:
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Fax:
02244 889 378