Behindertenparkplatz

Voraussetzungen

Die Berechtigung zum Parken auf einem ausgewiesenen öffentlichen Behindertenparkplatz erfordert die Erfüllung folgender Voraussetzungen:

  • Es muss eine anerkannte Schwerbehinderung, außergewöhnliche Gehbehinderung (Merkzeichen „aG“), beidseitige Amelie, Phokomelie (oder vergleichbare Funktionseinschränkung) oder Blindheit (Merkzeichen „Bl“) vorliegen
  • Bei der Straßenverkehrsbehörde muss ein Antrag auf Sondergenehmigung und Ausstellung eines blauen EU-Parkausweises gestellt werden.

Welche Gebühren fallen an?

Die Ausstellung des EU-Parkausweises ist kostenfrei.

Was sollte ich noch wissen?

Die Gültigkeit des Europäischen Parkausweises ist gekoppelt an die Gültigkeitsdauer des Schwerbehindertenausweises. Der Geltungsbereich umfasst alle Mitgliedsstaaten der EU und die Schweiz.

Dezernat III - Tief- und Gartenbau (66) – Geschäftsbereich

Anschrift
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Obere Straße 8
53639Königswinter (Thomasberg)

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Mitarbeitende

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Geschäftsbereichsleiter Tief und Gartenbau / Betriebsleitung Abwasserwerk
Tief und Gartenbau (66)
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