Beglaubigung einer Unterschrift
Leistungsbeschreibung
Amtliche Beglaubigung einer Unterschrift
Bei der amtlichen Beglaubigung von Unterschriften handelt es sich um die Bestätigung der Anerkennung des Unterzeichners vor einer Behörde, dass dieser die Unterschrift eigenhändig geleistet hat.
Die Beglaubigung von Unterschriften kann vorgenommen werden, wenn das unterzeichnete Schriftstück aufgrund einer Rechtsvorschriftbei bei einer Behörde oder einer sonstigen Stelle, vorzulegen ist.
Unterschriften dürfen nicht beglaubigt werden:
- wenn eine öffentliche Beglaubigung, zum Beispiel durch einen Notar, vorgeschrieben ist
- die Unterschrift ohne zugehöriges Schriftstück auf einem Blanko-Papierbogen geleistet wurden.
- Detaillierte Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.
Verfahrensablauf
Grundsätzlich ist eine persönliche Vorsprache erforderlich.
Voraussetzungen
§§ 33, 34 Verwaltungsverfahrensgesetz Nordrhein-Westfalen und § 129 Bürgerliches Gesetzbuch
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Originale und nur einseitige Kopien
- Personalausweis oder Reisepass
Welche Gebühren fallen an?
Beglaubigung einer Unterschrift 2,50 €.
Eine Bezahlung mit EC-Karte ist möglich.