Ausweise

Leistungsbeschreibung

Ausweisdokumente

Allgemeine Ausweispflicht

Die Ausweispflicht entsteht für jeden Deutschen, der das 16. Lebensjahr vollendet hat. Dieser Pflicht kann durch die Beantragung eines Personalausweises oder eines Reisepasses nachgekommen werden.

Ausreise aus dem Bundesgebiet

Über die Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes informieren Sie sich bitte beim Auswärtigen Amt oder dem Reisebüro.

Grundsätzlich benötigt jede Person bei einem Grenzübertritt ein Reisedokument.

Für Personen ab dem 12. Lebensjahr ist dies in der Regel ein Reisepass (ePass mit auf Mikro-Chip gespeicherten biometrischem Lichtbild und Fingerabdrücken), der auch als vorläufiges Dokument - ohne Mikro-Chip - mit begrenzter Gültigkeitsdauer von maximal einem Jahr ausgestellt werden kann. Auch für Personen unter 12 Jahren für Reisen außerhalb der EU in der Regel ein mehrere Jahre gültiger Reisepass erforderlich. Für Reisen innerhalb der EU, Norwegen, Island, die Schweiz und Lichtenstein sowie Reisen in die Türkei genügt ein Personalausweis. Kinderreisepässe können seit dem 01.01.2024 nicht mehr beantragt werden. Die Eintragung von Kindern in den Reisepass eines Elternteils ist seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich.

Mit Ablauf des 25. Juni 2012 werden alle Eintragungen von Kindern in den Reisepässen der Eltern ungültig. Die Eintragung im Reisepass der Eltern berechtigt das eingetragene Kind mit Ablauf dieses Datums nicht mehr zum Grenzübertritt. Mit Ablauf dieses Datums müssen daher alle Kinder bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument (z. B. Kinderreisepass, Reisepass oder Personalausweis) verfügen. Für die Eltern hingegen bleibt der Reisepass im gleichen Umfang wie bisher gültig.

Beim Grenzübertritt in einen der "Schengen-Staaten (Schengener Abkommen)" unterbleibt in der Regel die Kontrolle der Ausweisdokumente beim Grenzübertritt, dennoch sind Sie verpflichtet sich im Ausland ausweisen zu können. Ausreichend ist hier für Personen ab dem 12. Lebensjahr ein Personalausweis - auch ein vorläufiger Personalausweis - oder, bei Personen unter 12 Jahren, zusätzlich der noch gültige Kinderreisepass. Natürlich wird auch der Reisepass in den Schengen-Staaten anerkannt, sogar dann noch, wenn er nicht länger als 1 Jahr abgelaufen ist.

Herstellungsdauer und Gültigkeit

Der Bundespersonalausweis und der elektronische Reisepass (ePass) werden nach Beantragung bei der Passbehörde ausschließlich durch die Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die Herstellungsdauer beträgt in der Regel 2 bis 4 Wochen. Der ePass kann auch als Express-Pass innerhalb von drei Arbeitstagen gegen eine zusätzliche Gebühr durch die Bundesdruckerei geliefert werden.

Wer darüber hinaus kurzfristig ein Ausweisdokument benötigt, kann entweder einen vorläufigen Reisepass oder einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Beide Dokumente können in den Bürgerbüros sofort ausgestellt werden. Der vorläufige Reisepass kann jedoch immer nur dann ausgestellt werden, wenn, eine rechtzeitige Beantragung eines Reisepasses – auch im Expressverfahren – nicht mehr möglich ist. Die Passbehörden können die Vorlage von geeigneten Nachweisen (z.B. Flugtickets / Reiseunterlagen etc.) verlangen. Die Gültigkeitsdauer ist dem jeweiligen Reisezweck anzupassen und darf nicht länger als ein Jahr betragen. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

Für eine visumsfreie Einreise in die USA ist allerdings für jeden Reisenden, also auch für Kinder ab dem Tag der Geburt, die Ausstellung des ePasses mit auf Mikro-Chip gespeichertem biometrischem Lichtbild und – ab dem 6. Lebensjahr – den Fingerabdrücken erforderlich.

Die Gültigkeitsdauer und die Verwaltungsgebühr der Dokumente beträgt:                                                          

  • Personalausweis über 24 Jahre = 10 Jahre,  Gebühr: 37€
  • Personalausweis unter 24 Jahren = 6 Jahre, Gebühr 22,80 €                                                                          
  • vorläufiger Personalausweis = maximal 3 Monate, Gebühr: 10,00 €                                                             
  • Reisepass (ePass) = 10 Jahre, Gebühr: 60,00 €                                                                                                   
  • Expresspass – zusätzlich zur Passgebühr: 32,00 €
  • Reisepass (ePass) unter 24 Jahren = 6 Jahre, Gebühr: 37,50 €
  • vorläufiger Reisepass = maximal 1 Jahr, Gebühr: 26,00 €

Keine Organisationseinheit angegeben/gefunden.