Ausnahmegenehmigung ; Befahren, Halten und Parken auf gesperrten Straßen und Wegen

Leistungsbeschreibung

In begründeten Einzelfällen kann eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden, welche das Fahren, Halten und Parken in gesperrten Bereichen erlaubt.

Diese kann beantragt werden unter Angabe 

des Kfz-Kennzeichens
einer Begründung und
des Zeitraums
Eine Verlängerung der Ausnahmegenehmigung ist möglich und rechtzeitig zu beantragen.

Dezernat III - Straßenverkehr (660) – Servicebereich

Anschrift
Verwaltungsgebäude Thomasberg
Obere Straße 8
53639Königswinter (Thomasberg)

Kontakt

Telefon:
02244 889 0
Fax:
02244 889 378