Ausnahmegenehmigung ; Befahren, Halten und Parken auf gesperrten Straßen und Wegen
Leistungsbeschreibung
In begründeten Einzelfällen kann eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden, welche das Fahren, Halten und Parken in gesperrten Bereichen erlaubt.
Diese kann beantragt werden unter Angabe
des Kfz-Kennzeichens
einer Begründung und
des Zeitraums
Eine Verlängerung der Ausnahmegenehmigung ist möglich und rechtzeitig zu beantragen.
Dezernat III - Straßenverkehr (660) – Servicebereich
Anschrift
Verwaltungsgebäude Thomasberg
Obere Straße 8
53639Königswinter (Thomasberg)
Obere Straße 8
53639Königswinter (Thomasberg)
Kontakt
- Telefon:
- 02244 889 0
- Fax:
- 02244 889 378
- E-Mail:
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