Abgeschlossenheitsbescheinigung
Leistungsbeschreibung
Durch die Abgeschlossenheitsbescheinigung bestätigt die Bauaufsichtsbehörde, dass die in den vorgelegten Plänen dargestellten Wohneinheiten bzw. die nicht zu Wohnzwecken dienenden Räume in sich abgeschlossen sind und somit die Voraussetzungen des Wohnungseigentumsgesetzes erfüllen.
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist Grundlage für die von einem Notar zu erstellende Urkunde, die dann im Grundbuchamt geprüft und schließlich ins Grundbuch eingetragen wird.
Für die Erteilung der Abgeschlossenheitsbescheinigung sind nachfolgende Unterlagen erforderlich:
Amtlicher Lageplan oder Ausdruck aus dem Liegenschaftskataster
Bau- bzw. Bestandspläne aller auf dem Grundstück befindlichen Gebäude (Grundrisse, Ansichten, Schnitte komplett mit allen Maßketten).
Antragsbefugt ist nicht nur der Eigentümer, sondern jeder, der ein berechtigtes Interesse an der Erteilung der Bescheinigung nachweisen kann.
Anträge / Formulare
Dezernat III - Bauordnung (630) – Servicebereich
Öffnungszeiten
Termine nach vorheriger Vereinbarung.
Obere Straße 8
53639Königswinter (Thomasberg)
Kontakt
- Telefon:
- 02244 889 0
- Fax:
- 02244 889 378
- E-Mail:
- stadtverwaltung@koenigswinter.de
Mitarbeitende
FrauNinaWohlang
Obere Straße 853639KönigswinterThomasberg
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- E-Mail:
- nina.wohlang@koenigswinter.de
- Raum:
- 030