Grabeinfassung (-genehmigung)
Leistungsbeschreibung
Grabmale, Einfassungen und sonstige bauliche Anlagen dürfen nur nach vorheriger Genehmigung errichtet oder verändert werden. Im Falle eines Neuerwerbs einer Grabstätte sind entsprechende Antragsvordrucke für einen Steinmetz Ihrer Wahl in dreifacher Ausfertigung einzureichen. Die Antragsvordrucke werden vom Standesamt/Friedhofsverwaltung ausgehändigt.
Welche Gebühren fallen an?
- Einfassung = 50,00 €
- Gedenkzeichen oder Abdeckung = 30,00 €
- bei gleichzeitiger Beantragung von Beidem = 70,00 €