Bürgeranträge

Leistungsbeschreibung

Nach § 24 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen hat jeder das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen und Beschwerden (Bürgeranträgen) in Angelegenheiten der Stadt Königswinter an den Rat zu wenden. Für die erstmalige Behandlung dieser Anträge ist nach der Hauptsatzung der Haupt- und Personalausschuss zuständig, der die ihm vorgelegten Anregungen und Beschwerden überwiegend an die zur Entscheidung berechtigten Fachausschüsse überweist. Antragsteller können an den öffentlichen Sitzungen teilnehmen, erhalten aber auch eine schriftliche Mitteilung über das Beratungsergebnis.


Anregungen und Beschwerden sind schriftlich an den Rat der Stadt Königswinter, z.H. des Bürgermeisters, zu richten. Falls Sie weitere Fragen zum Bürgerantrag haben, wenden Sie sich bitte an das Büro des Bürgermeisters.