Bauordnungswidrigkeiten
Leistungsbeschreibung
Für die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von baulichen Anlagen ist eine Baugenehmigung erforderlich. Wird eine bauliche Anlage ohne diese Genehmigung errichtet oder genutzt stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar.
Darüber hinaus sind Anlagen und bauliche Anlagen so zu errichten, nutzen oder in Stand zu halten, dass von Ihnen keine Gefahren ausgehen.
Ein Verstoß gegen baurechtliche Vorschriften führt zur Einleitung eines bauaufsichtlichen Verfahrens. Im Rahmen eines solchen Verfahrens kann unter anderem der Rückbau verlangt werden, die Nutzung untersagt oder eine Baustelle stillgelegt werden.
Darüber hinaus kann, wenn es gesetzlich vorgesehen ist, für eine Ordnungswidrigkeit ein Bußgeldbescheid erteilt werden.
Dezernat III - Bauordnung (630) – Servicebereich
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