Blinde und gehörlose Menschen

Leistungsbeschreibung

Nach dem Gesetz über die Hilfen für Blinde und Gehörlose sowie nach § 72 SGB XII erhalten gehörlose, sehbehinderte und blinde Menschen Geldleistungen durch den Landschaftsverband Rheinland. Blindengeld, Blindenhilfe, die Hilfe für Gehörlose sowie die Leistung für hochgradig Sehbehinderte werden nur auf Antrag gewährt. Die Anträge können sowohl un-mittelbar beim Landschaftsverband Rheinland als auch bei der Gemeinde- oder Kreisverwaltung eingereicht werden. Die entsprechenden Anträge finden Sie im Formular-Server der Stadt Königswinter sowie auf der Internetseite des Landschaftsverbandes Rheinland unter der Adresse: www.lvr.de .

Personen ab 60 Jahre, die zusätzlich zum Blindengeld Blindenhilfe beziehen möchten, können sich wegen der Antragstellung und Fragen zur Einkommens- und Vermögensprüfung an den genannten Ansprechpartner wenden.
 
Weitere Informationen erhalten Sie im Onlineangebot http://www.familienratgeber.de der Aktion Mensch.

Oder suchen Sie direkt in der Adressendatenbank des Familienratgebers.

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