Zählerstanderfassung

Leistungsbeschreibung

I.  Abwassergebühren

Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Kanalisation erhebt die Stadt Königswinter Abwassergebühren.

Diese berechnen sich aus dem Anteil, der für die Entsorgung von Schmutzwasser und Niederschlagswasser anfällt.

Die Gebühren für das Niederschlagswasser ergeben sich aus den bebauten und/oder befestigten Flächen, von denen Abwasser direkt oder indirekt in die Kanalisation gelangen.

Zur Berechnung der Schmutzwassergebühr ist die Ermittlung des Wasserverbrauchs erforderlich, d.h. das Schmutzwasser wird analog zum Verbrauch des Frischwassers abgerechnet.

Hierzu ist die Abfrage des Zählerstands des Haupt-Frischwasser-Zählers zum Stichtag 31.12. eines jeden Jahres erforderlich (HZ).

Im Abwasserbereich gibt es die Möglichkeit, Zwischenzähler für die Gartenbewässerung zu installieren, deren gemessener Verbrauch nachweislich nicht in die Kanalisation gelangt, sondern auf der Gartenfläche versickert.

II. Frischwasserversorger

Im Stadtgebiet Königswinter gibt es vier Frischwasser-Versorger:

  • rhenag - versorgt den Talbereich (Königswinter-Altstadt, Niederdollendorf, Oberdollendorf)
  • Wasserbeschaffungsverband Thomasberg - versorgt den Großteil des Bergbereiches Königswinter: Oberpleis, Thomasberg, Heisterbacherrott, Eudenbach, Vinxel, Stieldorf (mit den jeweiligen Ortsteilen)
  • Wasserleitungsverein Quirrenbach
  • Wasserleitungsverein Sassenberg

Die Frischwasserversorger im Bergbereich, also der Wasserbeschaffungsverband Thomasberg sowie die beiden Wasserleitungsvereine Quirrenbach und Sassenberg, ermitteln die Zählerstände zur Abrechnung des Frischwasserverbrauchs ihrer Kunden - ebenso wie das Abwasserwerk - zum Stichtag 31.12. eines jeden Jahres und übermitteln dem Abwasserwerk diese Zählerstände zur Abrechnung der Abwassergebühren für das Schmutzwasser.

In diesen Bereichen werden vom Abwasserwerk lediglich die Verbräuche bzw. Zählerstände der „Zwischenzähler“ abgefragt.

Der Frischwasserversorger „rhenag“ im Talbereich ermittelt die Verbräuche/Zählerstände zum 30.06. eines jeden Jahres zur Erstellung der Jahresabrechnung Ihrer „Frischwasser-Kunden“.

Hier werden vom Abwasserwerk auch die Verbräuche bzw. Zählerstände der „Hauptwasserzähler“ zum 31.12. eines jeden Jahres abgefragt.

III. Fristen

Sofern dem Abwasserwerk für die Hauptwasserzähler bis zum genannten Abgabetermin (in der Regel der 15.01.) keine Zählerstände vorliegen, erfolgt die Abrechnung der Schmutzwassergebühr auf Basis von Schätzwerten, entweder nach dem Verbrauch des Vorjahres oder aber nach dem satzungsgemäßen durchschnittlichen Verbrauch von 40 cbm pro Person im Jahr. Bei Rückfragen stehen wir Ihnen unter: abwasser@koenigswinter.de zur Verfügung.

Keine Organisationseinheit angegeben/gefunden.