Wohnberechtigungsbescheinigung
Leistungsbeschreibung
Eine Wohnberechtigungsbescheinigung wird dem wohnungssuchenden Alleinstehenden oder der wohnungssuchenden Familie ausgestellt, sofern das anrechenbare Einkommen eine Einkommensgrenze, die sich aus der Personenzahl ergibt, nicht überschreitet. Die Gültigkeit der Wohnberechtigungsbescheinigung beträgt ein Jahr ab Ausstellung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem „Merkblatt Wohnberechtigung“. Benötigte Unterlagen: siehe „Merkblatt Wohnberechtigungsbescheinigung“ Antragsformular Das entsprechende Antragsformular erhalten Sie auch bei der unten genannten zuständigen Stelle sowie in den bpunkt. Bürgerservice-Einrichtungeen der Stadtverwaltung.
Welche Gebühren fallen an?
10,00 für die Ausstellung der Bescheinigung
Anträge / Formulare
Dezernat II - Soziale Einrichtungen und Ehrenamt (520) – Servicebereich
Drachenfelsstr. 9-11
53639Königswinter
Kontakt
- Telefon:
- 02244 889 0
- Fax:
- 02244 889 378
- E-Mail:
- stadtverwaltung@koenigswinter.de
Mitarbeitende
FrauSarahThomas
Drachenfelsstr. 9-1153639Königswinter
- Telefon:
- 02244 889-363
- E-Mail:
- sarah.thomas@koenigswinter.de
- Raum:
- 011