Vorkaufsrecht
Leistungsbeschreibung
Der Stadt Königswinter steht bei Grundstücksveräußerungen unter bestimmten Voraussetzungen ein Vorkaufsrecht zu, wenn dieses durch das Wohl der Allgemeinheit gerechtfertigt ist. Der jeweilige Verkäufer ist daher verpflichtet, der Stadt Königswinter unverzüglich den Inhalt des beabsichtigten Kaufvertrages mitzuteilen. Das Vorkaufsrecht kann nur binnen zwei Monaten nach Eingang dieser Mitteilung ausgeübt werden. Das Grundbuchamt darf bei Kaufverträgen den Käufer nur dann als Eigentümer in das Grundbuch eintragen, wenn die Nichtausübung des Vorkaufsrechtes nachgewiesen ist. Die Stadt Königswinter stellt zu diesem Zweck so genannte Negativatteste aus.
Die Anträge werden in der Regel vom jeweiligen Notar im Auftrage des Grundstückseigentümers gestellt. Weitere Auskünfte werden telefonisch oder persönlich während der Öffnungszeiten erteilt.
Dezernat III - Stadtplanung (610) – Servicebereich
Öffnungszeiten
Termine nach vorheriger Vereinbarung.
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Mitarbeitende
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Obere Straße 853639KönigswinterThomasberg
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- 021