Baulastenauskunft

Leistungsbeschreibung

Das Baulastenverzeichnis gibt Auskunft darüber, welche öffentlich-rechtlichen Belastungen auf einem Grundstück hinterlegt sind

Öffentlich-rechtliche Belastungen sind beispielsweise:

Erschließungsbaulast: Über Ihr Grundstück führt die Zufahrt eines Nachbargrundstückes zu einer öffentlichen Straße.
Abstandsflächenbaulast für ein anderes Grundstück: Sie haben die Abstandsfläche des Nachbargrundstücks übernommen und müssen daher bei einer Bebauung einen größeren Abstand zur Grundstücksgrenze einhalten.


Achtung: Die im Baulastenverzeichnis eingetragenen Baulasten werden – anders als zum Beispiel eine privatrechtliche Grunddienstbarkeit – nicht in das Grundbuch eingetragen. Wenn Sie ein Bau Grundstück erwerben möchten, sollten Sie sich daher niemals allein mit dem Blick in das Grundbuch begnügen, sondern zusätzlich Einsicht in das Baulastenverzeichnis nehmen.
In das Baulastenverzeichnis kann jeder Einsicht nehmen, der ein berechtigtes Interesse darlegen kann. Ein berechtigtes Interesse haben Sie beispielsweise als Grundstückseigentümer oder als Kaufinteressent.