Veranstaltung auf öffentlicher Verkehrsfläche
Leistungsbeschreibung
Die Durchführung von Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen erfordert eine Antragstellung gemäß § 29 Abs. 2 StVO unter Einbeziehung der Sondernutzungssatzung. Eine Sondernutzung liegt vor, wenn öffentliche Verkehrsfläche über den in der Widmung (Gemeingebrauch) erfassten Zweck hinaus genutzt wird.
Straßenfeste, Lauf- und Radveranstaltungen, Festumzüge und Flohmärkte können bei der Straßenverkehrsbehörde beantragt und unter Einhaltung bestimmter Auflagen gegen eine Gebühr genehmigt werden.
Dezernat III - Straßenverkehr (660) – Servicebereich
Anschrift
Verwaltungsgebäude Thomasberg
Obere Straße 8
53639Königswinter (Thomasberg)
Obere Straße 8
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Kontakt
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- 02244 889 0
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- 02244 889 378
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