Vergnügungssteuer
Leistungsbeschreibung
Nach der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Königswinter sind u. a. steuerpflichtig:
- Das Halten von Musik-, Schau-, Scherz-, Spiel-, Geschicklichkeits- oder ähnlichen Apparaten in Spielhallen o.ä. sowie in Gastwirtschaften etc.
- Tanzveranstaltungen gewerblicher Art u.ä.
Der Steueranspruch bei den Apparaten entsteht mit der Aufstellung. Vom Halter ist der Zeitpunkt der Aufstellung sowie der Aufstellort des Apparates der Stadt mitzuteilen.
Die Veranstaltungen sind spätestens zwei Wochen vor deren Beginn bei der Stadt anzumelden. Steuerschuldner ist der Halter des Apparates bzw. der Veranstalter.
Einzelheiten können der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Königswinter entnommen werden.
Anträge / Formulare
Dezernat I - Steuern und Einkauf (22) – Geschäftsbereich
Anschrift
Rathaus Königswinter-Oberpleis
Dollendorfer Straße 39
53639Königswinter (Oberpleis)
Dollendorfer Straße 39
53639Königswinter (Oberpleis)
Kontakt
- Telefon:
- 02244 889 0
- Fax:
- 02244 889 378
- E-Mail:
- stadtverwaltung@koenigswinter.de
Mitarbeitende
FrauDagmarFrost
Dollendorfer Straße 3953639KönigswinterOberpleis
- Telefon:
- 02244 889-212
- E-Mail:
- dagmar.frost@koenigswinter.de
- Raum:
- 209
HerrJörgWüstenhagen
- Telefon:
- 02244 889-246
- E-Mail:
- joerg.wuestenhagen@koenigswinter.de