Gewerbesteuer
Leistungsbeschreibung
Die Gewerbesteuer wird auf der Grundlage des Gewerbesteuergesetzes sowie der in der Haushaltssatzung festgesetzten Hebesätze durch Gewerbesteuerbescheid von demjenigen erhoben, der ein gewerbliches Unternehmen im Sinne des Einkommen- und Körperschaftssteuergesetzes betreibt.
Besteuerungsgrundlage ist der Gewerbeertrag.
Die Gewerbesteuervorauszahlung sowie die Jahresgewerbesteuerschuld (Veranlagung) ergibt sich aus dem vom Finanzamt zu erteilenden Gewerbesteuermessbescheid und dem von der Stadt festgesetzten Hebesatz für das jeweilige Jahr.
Die Vorauszahlungen werden grundsätzlich vierteljährlich erhoben (15.02., 15.05, .15.08. u. 15.11.).