Sterbefall

Leistungsbeschreibung

Ein Sterbefall ist beim Standesamt zu beurkunden, in dessen Bezirk der Sterbefall eingetreten ist. Verstirbt z.B. jemand im Krankenhaus in Siegburg, so wäre dessen Tod beim Standesamt Siegburg zu beurkunden. Für die Beurkundung ist das Familienstammbuch mit Heiratsurkunde und ggf. Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners vorzulegen, sowie eine vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung.