Schwertransporte

Leistungsbeschreibung

Schwertransporte weichen bezüglich ihres Gewichts und/oder ihrer Abmessungen von den Vorschriften der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) ab. Die übermäßige Straßenbenutzung bei diesen Transporten setzt eine Genehmigung nach § 29 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) oder eine Ausnahmegenehmigung voraus. Der Genehmigungsantrag wird ggfls. mit Anhörungsverfahren vom Geschäftsbereich Straßen und Stadtgrün bearbeitet.

Dezernat III - Straßenverkehr (660) – Servicebereich

Anschrift
Verwaltungsgebäude Thomasberg
Obere Straße 8
53639Königswinter (Thomasberg)

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