Lehr- und Lernmittel / Lernmittelfreiheit
Leistungsbeschreibung
Den Schülerinnen und Schülern der öffentlichen Schulen werden vom Schulträger nach Maßgabe eines Durchschnittsbetrages abzüglich eines Eigenanteils von der Schule eingeführte Lehrmittel zum befristeten Gebrauch unentgeltlich überlassen. Die Höhe des Durchschnittsbetrages und des Eigenanteils werden durch Rechtsverordnung festgelegt. Der Eigenanteil entfällt für Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII). Für den Bezug der Lernmittel ohne den Eigenanteil werden von der unten genannten Stelle Gutscheine ausgestellt.
Schule und Sport (40) – Geschäftsbereich
Anschrift
Rathaus Königswinter-Altstadt
Drachenfelsstr. 9-11
53639Königswinter
Drachenfelsstr. 9-11
53639Königswinter
Kontakt
- Telefon:
- 02244 889 0
- Fax:
- 02244 889 378
- E-Mail:
- stadtverwaltung@koenigswinter.de
Mitarbeitende
FrauSimoneWertenbroich
Drachenfelsstr. 9-1153639Königswinter
- Telefon:
- 02244 889-313
- E-Mail:
- simone.wertenbroich@koenigswinter.de
- Raum:
- 211