Krankentransport

Leistungsbeschreibung

Der Krankentransport hat die Aufgabe, Kranke oder Verletzte oder sonstige Personen, die nicht unter Notfallpatientinnen und Notfallpatienten fallen, fachgerechte Hilfe zu leisten und sie unter Betreuung durch qualifiziertes Personal mit Krankenkraftwagen oder mit Luftfahrzeugen zu befördern (§ 2, Abs. 2 Rettungsgesetz NRW).

Der Krankentransport im Stadtgebiet wird durch den Rettungsdienst der Stadt Königswinter sichergestellt. Die Anforderungen erfolgen unter 02241/19-222.

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