Änderung des KFZ-Scheins
Leistungsbeschreibung
Bei einer Änderung des Namens ist der Kfz-Schein bzw. die Zulassungsbescheinigung TEIL I und II zu ändern.
Bei Umzügen innerhalb des Stadtgebietes oder des Bezirkes des Rhein-Sieg-Kreises ist der KfZ-Schein/Zulassenbescheinigung Teil I zu ändern.
Diese Änderungen können im Servicebereich Bürgerdienste vorgenommen werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Kfz- Schein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I und II
Welche Gebühren fallen an?
10,80 €
Keine Organisationseinheit angegeben/gefunden.