Kanalbenutzungsgebühren
Leistungsbeschreibung
Die Stadt Königswinter erhebt für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlagen (Kanäle) Benutzungsgebühren. Die Gebühren werden nach der Menge der Abwässer erhoben, die der Abwasseranlage von den angeschlossenen Grundstücken zugeführt wird. Als Abwassermengen gelten:
für die Schmutzwassergebühr die dem Grundstück zugeführte Trinkwassermenge, sowie evtl. auf dem Grundstück gewonnene Wassermengen (z.B. aus Regenwassernutzanlagen) in Kubikmetern;
für die Niederschlagswassergebühr die auf dem Grundstück anfallende Niederschlagsmenge von bebauten und / oder befestigten Flächen in Quadratmetern.
Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlagen sind Abwassergebühren zu zahlen. Weiter Informationen erhalten Sie bei der Technischen Verwaltung.
Dezernat III - Technische Verwaltung (820) – Servicebereich
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53639Königswinter (Thomasberg)
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Mitarbeitende
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Obere Straße 853639KönigswinterThomasberg
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- barbara.rademacher@koenigswinter.de
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- 111