Innenbereichssatzung
Leistungsbeschreibung
Innerhalb von im Zusammenhang bebauten Ortsteilen ist ein Bauvorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben und das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Die Gemeinde kann durch Satzung die Grenzen dieses so genannten Innenbereiches festlegen.
Die Stadt Königswinter hat für folgende Ortsteile Innenbereichssatzungen (auch Abrundungssatzungen genannt) erlassen:
- Bellinghausen
- Bellinghauserhohn
- Bennerscheid
- Berghausen
- Bockeroth
- Döttscheid
- Eudenbach
- Grengelsbitze/Sonderbusch
- Hartenberg
- Hasenboseroth
- Hühnerberg
- Niederbuchholz
- Niederscheuren
- Oberscheuren
- Oelinghoven
- Pleiserhohn
- Pützbroichen
- Quirrenbach
- Ruttscheid
- Sand
- Sassenberg/Eudenberg
- Stieldorferhohn
- Uthweiler/Freckwinkel
- Weiler
- Willmeroth
Verfahrensablauf
Das Verfahren zur Aufstellung von Innenbereichssatzungen entspricht im wesentlichen dem für Bauleitpläne; weitere Auskünfte können telefonisch oder persönlich während der Öffnungszeiten erteilt werden.