Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes
Leistungsbeschreibung
Aus besonderem Anlass (Märkte, Fereinsfeiern, Kirmes, usw.) kann ein Antrag auf Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetrieb gestellt werden. Sobald wie Speisen und/oder alkoholische Getränke verabreicht werden sollen, muss dieser Antrag gestellt werden. Der Antrag muss spätestens 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, vollständig und gut leserlich ausgefüllt bei der Stadt Königswinter eingegangen sein. Ein verspäteter oder unvollständiger Antrag kann zu höheren Gebühren oder zur Ablehnung führen.
Anträge / Formulare
Den Antrag zur Gestattung und ein Merkblatt zur Schankwirtschaft finden Sie im Formularserver in der Rubrik „Gaststätten”.
Elektronische Antragstellung
Dezernat II - Sicherheit und Ordnung (320) – Servicebereich
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