Anliegerbeiträge – Kanal
Leistungsbeschreibung
Die Stadt ist aus Gründen des Umwelt- und Gewässerschutzes verpflichtet, für eine einwandfreie und hygienische Beseitigung der im Stadtgebiet anfallenden Abwässer Sorge zu tragen. Zur Erfüllung dieser Aufgabe baut und betreibt die Stadt Abwasseranlagen (Kanäle, Transportsammler, Regenrückhalte- und Überlaufbecken, zentrale Kläranlagen u. a.). Hierdurch wird den Grundstückseigentümern die Möglichkeit geschaffen, die auf ihren Grundstücken anfallenden Abwässer (Schmutz- und Niederschlagswasser) ordnungsgemäß zu beseitigen. Zur teilweisen Deckung der durch die Herstellung der Abwasseranlage entstandenen Aufwendungen bzw. zur Abgeltung der den Grundstückseigentümern hierdurch gebotenen wirtschaftlichen Vorteile werden Kanalanschlussbeiträge erhoben.
Der Aufwandersatz für die Herstellung der Grundstücksanschlüsse wird mit gesondertem Bescheid erhoben.
Weitere Informationen erhalten Sie unter dem Menüpunkt Technische Verwaltung, Ver- und Entsorgung.
Dezernat III - Technische Verwaltung (820) – Servicebereich
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