Fundsachen

Leistungsbeschreibung

Wer eine verlorene Sache findet und an sich nimmt, muss dies im Interesse des Verlierers eines Gegenstandes oder Eigentümers unverzüglich dem Fundbüro mitteilen und die Fundsache dort abgeben bzw. übersenden. Diese Anzeige wird im Fundbüro entgegen genommen. Soweit sich aus der Fundsache oder den Umständen des Fundes Hinweise ergeben, versucht die Stadt den Verlierer zu ermitteln und verständigt diesen umgehend.

Weiterhin erwirbt der Finder Eigentum an der Fundsache, wenn der Verlierer eines Gegenstandes oder Eigentümer der Sache nicht innerhalb von sechs Monaten nach Anzeige des Fundes seine Rechte beim Fundbüro anmeldet. Verzichtet der Finder dem Fundbüro gegenüber auf das Recht zum Erwerb des Eigentums an der Sache, so geht sein Recht auf die Gemeinde des Fundortes über. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist werden die Finder schriftlich benachrichtigt. Gegenstände, die nach 6 Monaten nicht abgeholt worden sind, werden von der Stadt Königswinter versteigert. 

Auf der Seite der Fundsachenverwaltung haben Sie die Möglichkeit, sich über die Fundsachen, die abgegeben wurden, zu informieren. 

Anträge / Formulare

Die Fundanzeige und Verlustanzeige finden Sie im Formularserver unter der Rubrik „Fundbüro”.

Keine Organisationseinheit angegeben/gefunden.