Altlastenkataster
Leistungsbeschreibung
Im Altlastenkataster des Rhein-Sieg-Kreises werden alle altlastenverdächtige Flächen und Altlasten erfasst, dies sind derzeit ca. 735 Altablagerungen, ca. 600 Altstandorte. Daneben liegen uns noch Informationen zu Flächen mit schädlichen Bodenveränderungen (110 Betriebsstandorte/Schadensfälle) vor. Ergänzend werden im Kataster noch weitere 2.800 Verdachtsflächen aus systematischen Vorerhebungen geführt. Im wesentlichen handelt es sich bei den Altablagerungen um ehemalige Kies- oder Lehmgruben, die nach ihrer Ausbeutung wieder mit Bodenaushub, Bauschutt, Haus-, Gewerbe-, Industriemüll oder sonstigen Materialien verfüllt worden sind. Weitere Altablagerungen wurden durch Auswertung historischer Karten und Luftbildinterpretation ermittelt. Als Altstandorte wurden solche Betriebe registriert, die vor Ihrer Stilllegung umweltgefährdende Stoffe verwendet haben, wie z.B. Tankstellen, Chem. Reinigungen, Maschinenbau, Gaserzeugung, Sägewerke etc.
Durch systematische Erhebungen, wie Auswertung von Gewerbedateien, historischer Branchenbücher, Bauakten und Ortsbegehungen konnte in der Altstandortbearbeitung eine verbesserte Datengrundlage geschaffen werden. Im Rahmen der Bodenschutzgesetzgebung werden seit einiger Zeit auch Flächen mit schädlichen Bodenveränderungen erfasst, dies sind z.B. Überfüllschäden bei Heizöltanks (Schadensfall), vorgefundene Verunreinigungen beim Umbau von Tankstellen (Betriebsstandort) u.ä.. Das Altlastenkataster wird ständig aktualisiert und fortgeschrieben, es fließen Ergebnisse von Untersuchungen ein, zusätzliche Informationen werden erfasst, neue Flächen registriert und schließlich erfolgt auf Grundlage der erfassten Informationen eine Bewertung und Einstufung der Flächen.
Auskunft aus dem Altlastenkataster
Eine schriftliche Auskunft aus dem Altlastenkataster bietet Ihnen bereits in der Planungsphase eines Bauvorhabens oder vor einem Grundstückskauf wichtige Informationen und kann Sie vor unvorhersehbaren Kosten schützen. Jeder hat das Recht, eine Auskunft über die Daten aus dem Altlastenkataster des Rhein-Sieg-Kreises zu erhalten. Das gilt natürlich nicht für schutzwürdige persönliche Daten oder Betriebs- bzw. Geschäftsgeheimnisse. Der Rhein-Sieg-Kreis prüft also im Einzelfall, ob die Daten weitergegeben werden dürfen. Die Beteiligung des Grundstückseigentümers ist für die Auskunft erforderlich. Der Antrag wird auf Grundlage des Umweltinformationsgesetzes (UIG NRW) gestellt, das Formular erleichtert Ihnen die Kontaktaufnahme mit uns.
Zuständige Stelle
Rhein-Sieg-Kreis
Amt für Umwelt- und Naturschutz
- Herr Rötzel -
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
Tel. 02241 / 133269
E-Mail: mathias.roetzel@rhein-sieg-kreis.de
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren richten sich nach dem Umfang der vorliegenden Informationen. Die Grundlagen hierzu bilden die Vorgaben der allgemeine Gebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen. Für eine einfache schriftliche Auskunft werden keine Gebühren fällig, Darüber hinaus kann in Fällen mit einem außergewöhnlichen Aufwand für den Einzelfall auch eine Gebühr in Höhe von maximal 500 € fällig werden.
Anträge / Formulare
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen zu Altlasten:
Dezernat III - Technische Planung (810) – Servicebereich
Obere Straße 8
53639Königswinter (Thomasberg)
Kontakt
- Telefon:
- 02244 889 0
- Fax:
- 02244 889 378
- E-Mail:
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