Kommunalwahl 2025

Die Kommunalwahlen 2025 in Nordrhein-Westfalen finden am Sonntag, den 14. September 2025 statt, eine eventuell notwendig werdende Stichwahl am Sonntag, den 28. September 2025.

Wer oder was wird gewählt?

Die Wahl von Stadt-/Gemeinderäten, Kreistagen und Bezirksvertretungen in den kreisfreien Städten, als auch die Wahl von (Ober-) Bürgermeister(inne)n und Landrät(inn)en, sowie die Wahl zur Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr finden in Nordrhein-Westfalen zusammen an einem Tag für den gleichen Zeitraum statt.

 

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt bei Kommunalwahlen in NRW sind Deutsche sowie Staatsangehörige der übrigen 26 EU-Mitgliedstaaten, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl im Wahlgebiet (in der Gemeinde/Stadt bzw. im Kreis) wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Weitere Informationen dazu finden Sie unter: https://www.im.nrw/themen/wahlen/wahlen/kommunalwahlen 

 

Bürgerinnen und Bürger bitten wir Anfragen zur Bürgermeister- und Stadtratswahl in Königswinter per E-Mai an: wahl@koenigswinter.de zu richten.

Ab Mitte Juli wird das Wahlamt im Haus Bachem, Drachenfelsstraße 4 eingerichtet. Ab diesem Zeitraum wird es eine telefonische Hotline für Bürgerinnen und Bürger geben.

 

Wahlbezirke

Die Wahlbezirke der Stadt Königswinter sind von 22 auf 20 reduziert. Die Neueinteilung mit Zuordnung der Straßen und Hausnummern finden Sie hier

 

Anfragen zur Landrats- und Kreistagswahl richten Sie bitte per E-Mail an: kreisverwaltung@rhein-sieg-kreis.de 

Der Wahlausschuss des Kreises hat am 21.03.2025 die Einteilung der Kreiswahlbezirke beschlossen. Die Kreiswahlbezirke finden Sie hier im externen Link zum Rhein-Sieg Kreis (Bekanntmachung des Kreises) oder direkt als Download.

 

Informationen für Kandidatinnen und Kandidaten

Informationen folgen

Wahlvorschläge

Das Ministerium des Innern NRW hat mitgeteilt, dass die Veröffentlichung der 16. Verordnung zur Änderung der Kommunalwahlordnung nebst Anlagen im Gesetz- und Verordnungsblatt am 28. Februar 2025 erfolgt ist. Die ÄnderungsVO sowie die angepassten maßgeblichen Anlagen

11a (Wahlvorschlag für die Wahl im Wahlbezirk),
11b (Wahlvorschlag für die Reserveliste) und
11d (Wahlvorschlag für die Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters)

sind hier aufrufbar.

Für die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Rats- und/oder Bürgermeisterwahl durch Wählergruppen und Einzelbewerber ist zusätzlich die neue Anlage 27 KWahlO „Erklärung nach § 15a Abs. 2 KWahlG“ notwendig. Diese ist von dem Wahlvorschlagsträger ausgefüllt mit dem jeweiligen Wahlvorschlag einzureichen. Den Vordruck finden Sie hier.

 

Hinweise des Ministeriums des Inneren des Landes NRW

Den Runderlass des Ministeriums des Inneren vom 24. März 2025 mit Hinweisen zur Kommunalwahl finden Sie hier.