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Gesamtstädtische Potenzialflächenerhebung und -bewertung

Im Rahmen des integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) hat die Verwaltung basierend auf dem landesweiten Siedlungsflächenmonitoring zum Stichtag 31.12.2016 bzw. 30.11.2017 eine erste Bauflächenpotenzialerhebung durchgeführt bzw. fortgeschrieben. Diese Erhebung konzentrierte sich zunächst nur auf die Reserven im Flächennutzungsplan (FNP) und die Entwicklungsmöglichkeiten im derzeitigen Regionalplan.

Aufbauend auf diesen ersten Erhebungen, dem am 27.01.2018 neubekanntgemachten FNP sowie verschiedener Anregungen aus Politik und Bürgerschaft, insbesondere der Ergebnisse der ersten Öffentlichkeitsbeteiligung zum ISEK, wurde die Potenzialflächenerhebung zum Stichtag 31.12.2018 aktualisiert. Die Potenzialflächen wurden – soweit sie nicht in Tabuflächen (z.B. Naturschutzgebieten) liegen oder aus städtebaulicher Sicht offensichtlich nicht für eine bauliche Entwicklung geeignet sind (z.B. isolierte Lage im Außenbereich) – einer städtebaulichen und umweltfachlichen Bewertung unterzogen. Für jede zu bewertende Fläche wurde ein Flächensteckbrief erstellt. Je Planungsraum wurde zum besseren Überblick zudem eine Übersicht der Bewertungen der Einzelflächen erstellt.

Der Planungs- und Umweltausschuss des Rates der Stadt Königswinter hat die gesamtstädtische Potenzialflächenerhebung und -bewertung am 20.02.2019 zur Kenntnis genommen, beraten und beschlossen die Karten „Flächenbewertung“ und „Flächenbewertung“ zur Diskussionsgrundlage im weiteren ISEK-Prozess zu machen (vgl. Vorlage Nr. 382/2018).

Hinweise:

  • Es handelt sich bei den Unterlagen um Arbeitsstände, aus der keinerlei Baurechte abgeleitet werden können.
  • Über die tatsächliche planerische bzw. bauliche Inanspruchnahme von Flächen ist im konkreten Einzelfall durch den Stadtrat/ Planungs- und Umweltausschuss im Rahmen von förmlichen Planverfahren zu entscheiden. In diesen Verfahren sind Bürgerbeteiligungen obligatorisch.
  • Die Karten werden im Zuge der planerischen und baulichen Inanspruchnahme von Flächen fortgeschrieben.
  • Nicht erfasst sind Bauflächen und Baulücken kleiner als 0,2 ha.

Unterlagen