Ummeldung eines Gewerbes

Unter welchen Umständen muss ich eine Gewerbeummeldung durchführen?

Wenn Ihren Betrieb innerhalb Königswinter verlegen (bei Verlegung in einen anderen Meldebezirk müssen Sie Ihr Gewerbe in Königswinter abmelden und bei der für Ihren neuen Standort zuständigen Gewerbemeldestelle anmelden).

Wenn Sie den Gegenstand des Gewerbes wechseln oder auf Waren oder Leistungen ausdehnen, die bei Gewerbebetreibenden der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind.

Zu welchem Zeitpunkt muss ich eine Gewerbeummeldung vornehmen?

Die Ummeldung des Gewerbes muss umgehend nach Durchführung der geänderten Rechtsform, mit Beginn der neuen/erweiterten Tätigkeit(en) oder der Änderung des Betriebssitzes bei der Gewerbemeldestelle der Stadt Königswinter angezeigt werden.

Welche Dokumente benötige ich?

  • Ummeldeformular GewA 2 (siehe im Formularserver unter Gewerbe)
  • Beiblatt GewA 2 (bei juristischen Peronen) (siehe im Formularserver unter Gewerbe)
  • Pass mit aktueller Meldebescheinigung oder Personalausweis. Bei persönlicher Vorsprache können Sie sich auch von einer Person mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen. Diese muss die Vollmacht und beide Personalausweise oder Pässe mitbringen. (Ausweis oder Pass des Anmeldenden und des Bevollmächtigten)
  • Handelsregisterauszug (bei juristischen Personen)
  • Kopie des Gesellschaftsvertrages/ Vollmachten aller Gesellschafter (bei noch nicht im Handelsregister eingetragenen juristischen Personen)
  • Erlaubniserteilung bei erlaubnispflichtiger Tätigkeit
  • Handwerkskarte bei Eintragung in die Handwerksrolle
  • die für die angemeldete Tätigkeit erforderliche Aufenthaltsgenehmigung (bei ausländischen Gewerbetreibenden)

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Gemäß Tarifstelle 12.01.3 der Verwaltungsgebührenordnung:

für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind

Gebühr: Euro 26

für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind

Gebühr: Euro 33

für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen

Gebühr: Euro 13

Die Änderung des Firmennamens (sofern es sich nicht um einen Rechtsformwechsel handelt) ist kostenlos.

Kann ich die Gewerbeummeldung auch Online durchführen?

Ja, Sie können eine Ummeldung Ihres Gewerbes über das Wirtschafts-Service-Portal durchführen.

Das Wirtschafts-Service Portal finden Sie unter folgendem Link.

Kann eine dritte Person für mich die Gewerbeummeldung durchführen?

Siehe Anmeldung eines Gewerbes -> Welche Dokumente benötige ich? -> Bei Bevollmächtigung

Email an das Gewerbeamt der Stadt Königswinter

Die mit Stern gekennzeichneten Felder erfordern eine Eingabe.

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