Förderprogramm "Klimaschutz für Königswinter"

Mit dem Förderprogramm „Klimaschutz für Königswinter“ verbessert die Stadt über finanzielle Unterstützungen die Rahmenbedingungen für Klimaschutzmaßnahmen im privaten und im öffentlichen und gemeinwohlorientierten Bereich (z.B. bei Kitas, Schulen und Vereinen).

Umfrage zur Förderperiode 2025

Wir laden Sie herzlich ein, vom 30.10.2024 bis zum 15.12.2024 an der Umfrage zum Förderbedarf im Bereich Klimaschutz für die Förderperiode 2025 teilzunehmen. Ihre Meinung zählt! Bei welchen Maßnahmen im Bereich Klimaschutz würden Sie sich einen finanziellen Zuschuss wünschen? Mit Ihrer Teilnahme helfen Sie uns, gezielt die Förderbedarfe in unserer Stadt zu identifizieren und weitere sinnvolle Maßnahmen zu entwickeln. Zur Umfrage geht es hier. Die Umfrage nimmt ca. 5-10 Minuten in Anspruch.

"Zukunftsbaum-Aktion"

Fördersäule I des Förderprogramms "Klimaschutz für Königswinter"

Mit dem Förderprogramm „Klimaschutz für Königswinter“ verbessert die Stadt die Rahmenbedingungen für Klimaschutzmaßnahmen im privaten und im öffentlichen und gemeinwohlorientierten Bereich. Die Pflanzung klimaresilienter Laub- und Obstbäume erfüllt die Funktion als CO2-Senke über den Lebenszeitraum der Gehölze. Zudem bieten die Bäume einen Mehrwert durch die Verbesserung des Mikroklimas, durch Luftreinigung und als ökologischen Lebensraum.

 

Was wird gefördert?

Im Rahmen der "Zukunftsbaum-Aktion" werden klimaresiliente Laub- und Obstbäume kostenlos an Gartenbesitzer*innen und Gartenpächter*innen sowie an Einrichtungen aus dem öffentlichen und gemeinwohlorientierten Bereich (wie Schulen, Kitas und Vereine), deren Grundstück im Stadtgebiet von Königswinter liegt, ausgegeben.

Es kann zwischen folgenden Baumarten gewählt werden:

  • Apfelbaum 'Malus domestica'
  • Birnenbaum 'Pyrus communis'
  • Säulen-Hainbuche 'Carpinus betulus'
  • Hahnen- oder Apfeldorn 'Crataegus'

Die Bäume werden als Jungbäume im Topf ausgegeben. Diese sind zwischen 80 und 250 cm hoch. Die Bäume können im Alter je nach Art etwa 5- 10 m Höhe und einen entsprechenden Kronendurchmesser erreichen. Bitte berücksichtigen Sie diesen Platzanspruch des Baumes bei Ihrer Anfrage.

Privatpersonen können pro Gartengrundstück einen Antrag auf einen Laub- oder Obstbaum stellen. Öffentliche und gemeinwohlorientierte Einrichtungen (wie Schulen, Kitas und Vereine) haben die Möglichkeit pro Grundstück und Einrichtung einen Antrag auf bis zu drei Laub- oder Obstbäume zu stellen.

Hinweis: Im Antragsformular kann eine Präferenz der Baumart angegeben werden. Aus organisatorischen Gründen und nicht vorhersehbaren Verfügbarkeiten, können jedoch keine Zusagen zu bestimmten Baumarten oder -sorten erteilt werden.


Wann ist die Beantragung eines Laub- oder Obstbaumes möglich?

Die Beantragung eines Laub- oder Obstbaumes ist vom 21. August 2024 bis zum 04. September 2024 online möglich. Hierzu muss das Antragsformular vollständig ausgefüllt und übermittelt werden.

Die Verteilung erfolgt im sogenannten „Windhund-Verfahren“, d. h. die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die Bewerbungsfrist endet, sobald das Kontingent von 1.000 Bäumen durch Anträge reserviert ist – spätestens jedoch am 04.09.2024. Nach dieser Bewerbungsfrist informieren wir per Mail über Zu-/Absagen sowie Ort und Termin (voraussichtlich Ende November 2024) für die Abholung der Bäume.


Wie ist der Ablauf von Beantragung bis zur Ausgabe des Baumes?

  1. Förderrichtlinie und Informationen zum Datenschutz lesen.

  2. Antrag innerhalb des Antragszeitraums stellen. Hier geht es zum Antrag.

  3. Die Verteilung erfolgt im sogenannten „Windhund-Verfahren“, d. h. die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt

  4. Die Bewerbungsfrist endet, sobald das Kontingent von 1.000 Bäumen durch Anträge reserviert ist – spätestens jedoch am 04.09.2024.

  5. Nach dieser Bewerbungsfrist informieren wir per Mail über Zu-/Absagen sowie Ort und Termin (voraussichtlich Ende November 2024) für die Abholung der Bäume.

  6. Zur Abholung halten Sie die Zusage (gerne digital) und Ihren Personalausweis bereit.


Welche Fördervoraussetzungen müssen beachtet werden?

  • Mit Antragstellung erklärt der Antragstellende, dass auf seinem Grundstück ausreichend Platz für die Pflanzung und dauerhafte Erhaltung des Baumes zur Verfügung steht. Des Weiteren wird bestätigt, dass der Baum umgehend eingepflanzt und dauerhaft gepflegt und erhalten wird.

  • Die Pflanzung des geförderten Baumes darf keine Maßnahme darstellen, die auf Grundlage gesetzlicher Vorgaben, beispielsweise als Ausgleichsmaßnahme oder Satzungsvorgabe, gepflanzt werden muss.

  • Mit Antragstellung bestätigt der Antragstellende, dass der Baum nach Förderzusage zum angegebenen Abholzeitraum am Ausgabeort abgeholt wird.

  • Mit Antragstellung besteht generell kein Anspruch auf Zuteilung einer bestimmten Baumart oder -sorte. Im Antragsformular kann eine Präferenz der Baumart angegeben werden. Aus organisatorischen Gründen und nicht vorhersehbaren Verfügbarkeiten, können jedoch keine Zusagen zu bestimmten Baumarten oder -sorten erteilt werden.

  • Die Datenschutzbestimmungen und die Förderrichtlinie muss gelesen, zur Kenntnis genommen und akzeptiert werden. Der Förderprozess wird über E-Mail abgewickelt.

Dies ist keine abschließende Auflistung! Die Förderrichtlinie ist zu beachten!


Wo kann der Förderantrag gestellt werden?

Das Antragsformular ist aufrufbar unter folgendem Link: https://beteiligung.nrw.de/portal/koenigswinter/beteiligung/themen/1008220

Sollte eine Antragstellung grundsätzlich online nicht möglich sein, melden Sie sich bitte telefonisch unter: 02244/889-189


Weitere Informationen und Unterlagen (als PDF):