Förderprogramm "Klimaschutz für Königswinter"

Mit dem Förderprogramm „Klimaschutz für Königswinter“ verbessert die Stadt über finanzielle Unterstützungen die Rahmenbedingungen für Klimaschutzmaßnahmen im privaten und im öffentlichen und gemeinwohlorientierten Bereich (z.B. bei Kitas, Schulen und Vereinen).

Förderung Dachbegrünung für Privathaushalte

Fördersäule I des Förderprogramms "Klimaschutz für Königswinter"

Dachbegrünungen verbessern das Mikroklima, dienen der Luftreinigung und als ökologischer Lebensraum. Zusätzlich erwirken sie durch ihre dämmende Wirkung Energieeinsparungen und eine Kühlung der Wohnräume an Hitzetagen. Auch zur Regenwasserrückhaltung auf grundsätzlich versiegelter Flächen und zur Lärmreduktion innerhalb und außerhalb des Gebäudes tragen sie bei.

 

Was wird gefördert?

Gefördert werden Maßnahmen der extensiven Begrünung von Dachflächen von Wohngebäuden sowie von privaten Garagen und Carports im Stadtgebiet Königswinter. Die zu begrünende zusammenhängende Dachfläche muss eine Mindestaufbaustärke der Substratschicht von 5 cm und eine Mindestgröße von 8 Quadratmetern aufweisen.

Die Maßnahme ist sach- und fachgerecht auszuführen. Möglich ist sowohl die Ausführung durch einen gewerblichen Fachbetrieb als auch die Ausführung in Eigenleistung. Bei Ausführung in Eigenleistung kann nur der Materialwert des bei der Begrünungsmaßnahme verbauten Materials gefördert werden.

Der Zuschuss beträgt 50,00 Euro pro m² Nettovegetationsfläche und maximal 50% der als förderungswürdig anerkannten Kosten der Anlage. Insgesamt können höchstens 3.000,- Euro je Antragsteller*in/Haushalt und Grundstück beantragt werden.

  • Zuschussfähig sind alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Begrünungsmaßnahme ab Oberkante Dachabdichtung entstehen (Substrat, Pflanzmaterial, evtl. Drainage etc.). Die anschließenden Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen werden nicht gefördert.
  • Es werden Dachbegrünungen durch eingetragene Fachfirmen auf der Grundlage zugelassener Methoden gefördert. Bei fachgerechter Eigenleistung werden nur die Materialkosten und keine Aufwandsentschädigungen angerechnet.
  • Die Festlegung der maximalen Zuschusshöhe erfolgt nach Vorlage und anschließender Prüfung des eingereichten Antrags auf Gründachzuschuss.

Wann und wie ist eine Beantragung der Förderung möglich?

Eine Beantragung der Förderung ist ab dem 21. August bis zum 30. November 2024 möglich.

Mit der Antragstellung müssen folgende Unterlagen per E-Mail an eingereicht werden:

  • Vollständig ausgefülltes PDF-Antragsformular (siehe unten)
  • Ein aussagekräftiges Angebot (verbindlicher Kostenvoranschlag) mit Angaben zur Art und Umfang der Dachbegrünung wie Schichtaufbau, Randeinfassung, Pflanzmaterial, evtl. Drainage etc.
  • Bei Eigenleistungen: Angebot über Materialkosten sowie Angaben zur Art und Umfang der Dachbegrünung wie Schichtaufbau, Randeinfassung, Pflanzmaterial, evtl. Drainage etc.
  • Ein Lageplan mit Maßangaben und Einzeichnung der Fläche in m² für die Dachbegrünung.
  • Foto des zu begrünenden Objektes (Ausgangszustand)
  • Eigenerklärung zum Eigentum oder Vollmachtserklärung

Sollte eine Antragstellung grundsätzlich online nicht möglich sein, kann eine Antragstellung in Papierform ermöglicht werden.

Fragen zum Förderprogramm beantwortet die Stabsstelle Klimaschutz der Stadt Königswinter unter Tel. 02244/889-189 oder per E-Mail unter


Wie ist der Ablauf von Beantragung bis zur Auszahlung des Zuschusses?

  1. Förderrichtlinie und Informationen zum Datenschutz lesen.

  2. Förderantrag herunterladen, ausfüllen und inklusive der erforderlichen Anlagen an senden.

  3. Der Antrag wird bearbeitet, wenn alle Anlagen vollständig vorliegen. Anträge, die drei Monate nach Antragsstellung nicht vollständig vorliegen, werden unbearbeitet gelöscht. 

  4. Sind die Voraussetzungen erfüllt, werden die Anträge in der Rheinfolge des Antragseingangs per Bescheid bewilligt. Die Zustellung des Förderbescheids erfolgt per E-Mail (oder per Post) an den Antragsstellenden. Der maximale Förderbetrag (Zuschuss) wird festgelegt und verbindlich reserviert.

  5. Die Maßnahme kann nun umgesetzt werden.

  6. Nach Umsetzung der Maßnahme, Übermittlung von Unterlagen als Verwendungsnachweis innerhalb der im Bewilligungsbescheid festgelegten Frist.

  7. Nach positiver Prüfung der eingereichten Unterlagen wird der Zuschuss an den Antragsstellenden ausgezahlt.

Welche Unterlagen müssen als Verwendungsnachweis eingereicht werden?

  • Rechnung der Fachfirma oder bei Eigenleistung eine Rechnung über die angefallenen Materialkosten
  • Zahlungsnachweis in Kopie
  • Eine Fotodokumentation der umgesetzten Maßnahme
  • Das ausgefüllte PDF-Formular zum Verwendungsnachweis (siehe unten)

Nach Überprüfung der Nachweise und deren Anerkennung sowie gegebenenfalls einer Ortsbesichtigung durch die Zuwendungsgeberin (Mitarbeitende der Stadt Königswinter) wird der Zuschuss ausgezahlt. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nur, wenn die Fördermaßnahme entsprechend den eingereichten Unterlagen durchgeführt worden ist oder die Bewilligungsstelle einer eventuellen Abänderung schriftlich zugestimmt hat.

Bei einer Unterschreitung der umgesetzten Maßnahme von der bewilligten Maßnahme oder falls die förderungswürdig anerkannten Kosten geringer ausfallen, als im Antrag angegeben, wird der bewilligte Zuschuss ggf. entsprechend angepasst und gekürzt.


Welche weiteren Fördervoraussetzungen müssen beachtet werden?

  • Mit Antragstellung erklärt der Antragstellende, dass er über alle notwendigen rechtlichen und technischen Genehmigungen/Nachweise verfügt und insbesondere eine statische Eignungsprüfung der Dachfläche durchgeführt hat bzw. hat durchführen lassen.
  • Bei der Prüfung der Zuschussbewilligung wird keine Prüfung der Sach- und Rechtslage hinsichtlich der Durchführung der geplanten Maßnahme durchgeführt. Der Antragstellende trägt die rechtliche und tatsächliche Verantwortung für die Durchführbarkeit der beantragten Maßnahme. Sollte die Maßnahme gegen Rechtsvorschriften verstoßen oder praktisch nicht durchführbar sein, kann die Zuwendung zurückgefordert werden. Anträge werden nur auf Plausibilität geprüft.
  • Die Maßnahmen sind für denkmalgeschützte Gebäude mit der unteren Denkmalschutzbehörde abzustimmen.
  • Die Zweckbindungsfrist der Förderung beträgt 7 Jahre, gerechnet vom Zeitpunkt der Auszahlung des Zuschusses (Datum Auszahlungsbescheid). In diesem Zeitraum sind das Instandhalten und Pflegen der Dachbegrünung sicherzustellen. Die Stadt behält sich vor, den Pflegezustand der Dachbegrünung stichprobenartig zu kontrollieren. Der Fördernehmende erklärt sich insoweit damit einverstanden, dass das Objekt von berechtigten Personen im Beisein des Fördernehmenden betreten werden darf.
  • Zur Überprüfung der Zweckbindung erklärt sich der Antragsstellende außerdem bereit, in regelmäßigen Abständen (max. einmal pro Jahr) auf Anfrage Fotos von der umgesetzten Maßnahme zur Verfügung zu stellen.

Dies ist keine abschließende Auflistung! Die Förderrichtlinie ist zu beachten!


Weitere Informationen und Unterlagen: