Förderung Dach-PV für öffentliche und gemeinwohlorientierte Einrichtungen

Fördersäule II des Förderprogramms "Klimaschutz für Königswinter"

Der größte Anteil des CO2-Ausstoßes entsteht bei der Energieproduktion. Deshalb ist der Ausbau erneuerbarer Energien eine zentrale Maßnahme auf dem Weg zur Klimaneutralität. Dies hat Königswinter in seinen Klimazielen aufgegriffen und bietet jetzt Unterstützung in der Umsetzung konkreter Maßnahmen mit der Fördersäule II für Vereine und Institutionen mit einem öffentlichen und gemeinwohlorientierten Zweck.

 

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Erwerb und die Installation einer neuen Photovoltaik-Dachanlage (z.B. auf Vereinshäusern, Sportstätten, Schulen und Kindertagesstätten) mit einer Mindestleistung von 5 Kilowatt-Peak (kWp). Die Förderung erfolgt in Form eines zweckgebundenen Zuschusses und beträgt 200 Euro pro kWp Wechselrichterausgangsleistung. Bei Anlagen auf städtischen Gebäuden beträgt die Förderung 350 Euro pro kWp Wechselrichterausgangsleistung, unter der Voraussetzung, dass vertraglich vereinbart wird, dass bei Auflösung der Organisation oder Beendigung der bisherigen Nutzung des städtischen Gebäudes, die PV-Anlage kostenfrei in das Eigentum der Stadt Königswinter übergeht. Die maximale Förderhöhe liegt pro Objekt bei 20.000 Euro.


Wer kann einen Förderantrag stellen?

Antragsberechtigt sind Vereine, Organisationen, Bürgergenossenschaften, Kindertageseinrichtungen, Schulen, die nicht in der Trägerschaft der Stadt Königswinter sind und über selbst genutzte Gebäude mit öffentlicher und gemeinwohlorientierter Nutzung verfügen. Die Förderung richtet sich nicht an Privatpersonen.


Wann und wie ist eine Beantragung der Förderung möglich?

Eine Beantragung der Förderung ist ab dem 20. November 2023 bis zum 31. Oktober 2024 möglich.

Mit der Antragstellung müssen folgende Unterlagen per E-Mail an einreicht werden:

  • Vollständig ausgefülltes PDF-Antragsformular
  • Angebot eines Installationsbetriebs mit Angabe der geplanten Leistung in kWp.
  • Bei Gebäudeeigentümer*innen: Eigenerklärung zum Gebäudeeigentum

Sollte eine Antragstellung grundsätzlich online nicht möglich sein, kann eine Antragstellung in Papierform ermöglicht werden.

Fragen zum Förderprogramm beantwortet die Stabsstelle Klimaschutz der Stadt Königswinter unter Tel. 02244/889-189 oder per E-Mail unter


Wie ist der Ablauf von Beantragung bis zur Auszahlung des Zuschusses?

  1. Förderrichtlinie und Informationen zum Datenschutz lesen.

  2. Förderantrag herunterladen, ausfüllen und inklusive der erforderlichen Anlagen an senden.

  3. Bewilligung der vollständig eingereichten und förderfähigen Anträge (unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel) durch den Haupt-, Personal- und Finanzausschuss der Stadt Königswinter.

  4. Bei Bewilligung erfolgt die Zustellung des Förderbescheids per E-Mail (oder per Post) an den Antragsstellenden. Der Förderbetrag (Zuschuss) wird verbindlich reserviert.

  5. Die Photovoltaik-Dachanlage kann jetzt erworben werden.

  6. Installation und Inbetriebnahme der Anlage sowie Übermittlung von Unterlagen als Verwendungsnachweis innerhalb der im Bewilligungsbescheid festgelegten Frist.

  7. Nach positiver Prüfung der eingereichten Unterlagen wird der bewilligte Zuschuss an den Antragsstellenden ausgezahlt.

Welche Unterlagen müssen als Verwendungsnachweis eingereicht werden?

  • Übersichtliche und vollständige Schlussrechnung mit Name und Adresse des Antragstellenden, Betrag, Datum sowie Art und Umfang der installierten PV-Anlage mit Angabe der installierten Leistung in kWp
  • Inbetriebsetzungsprotokoll eines Fachbetriebs
  • Registrierungsbestätigung aus dem Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur
  • Fotos der montierten und in Betrieb genommenen PV-Anlage, auf denen auch der Installationsort ersichtlich wird.
  • Bei städtischen Gebäuden: Gestattungsvertrag mit der Stadt Königswinter für die Dachnutzung inklusive Regelung, dass die PV-Anlage bei Auflösung des Vereins oder Beendigung der bisherigen Nutzung des städtischen Gebäudes, in das Eigentum der Stadt Königswinter übergeht.
  • Bei Baudenkmalen und in Denkmalbereichen: Erlaubniserteilung der Unteren Denkmalschutzbehörde nach § 9 Denkmalschutzgesetz

Welche weiteren Fördervoraussetzungen müssen beachtet werden?

  • Pro Organisation wird höchstens eine Photovoltaik-Dachanlagen gefördert.
  • Der Erwerb der Anlage sowie die Installation dürfen erst nach Erteilung des Bewilligungsbescheides erfolgen.
  • Die Zweckbindung für die neu angeschaffte Anlage beträgt 10 Jahre.
  • Es muss sich um ein Gebäude im Eigentum der Stadt Königswinter oder im Eigentum des Antragstellenden handeln.
  • Eine ordnungsgemäße Nutzung und Instandhaltung der Photovoltaik-Dachanlagen muss gewährleistet werden.

Dies ist keine abschließende Auflistung! Die Förderrichtlinie ist zu beachten!


Weitere Informationen und Unterlagen (als PDF):