Fassaden- und Hofflächenprogramm
Die Stadt Königswinter unterstützt private Eigentümer*innen, die das Erscheinungsbild ihrer Gebäude und Hofflächen in der Altstadt verbessern wollen. Hierfür wurde in Zusammenarbeit mit dem Bund und dem Land Nordrhein-Westfalen ein Fassaden- und Hofflächenprogramm aufgelegt. Damit sollen private Investitionen zur Aufwertung der Altstadt angeschoben und unterstützt werden.
Bitte beachten Sie: Auf dieser Internetseite finden Sie eine Übersicht über einige zentrale Fördervoraussetzungen und -bedingungen. Weitere Details und Regelungen zur Förderung entnehmen Sie bitte den Förderrichtlinien, die Sie unten auf dieser Seite aufrufen können!
Was wird gefördert?
Förderfähig sind Maßnahmen zur Herrichtung und Gestaltung von sichtbaren
- Außenfassaden von Gebäuden (z. B. Fassadenanstrich oder -restaurierung, Rückbau von Fassadenverkleidungen und Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands, Austausch und Einbau von Fenstern im Zusammenhang mit einer Fassadensanierung),
- Dächern von Gebäuden (z. B. Erneuerung der Dacheindeckung),
- Einfriedungen;
- sowie Maßnahmen zur Schaffung von nichtöffentlichen Grün- und Gartenflächen aufgrund der Entsiegelung vormals befestigter Flächen (z. B. Abbruch von Mauern und Schuppen, Entsiegelung und gärtnerische Gestaltung).
Zu den förderfähigen Kosten gehören auch notwendige vorbereitende Maßnahmen wie die Entfernung von Baumaterialien, Gebäuden und Bepflanzungen, sowie Nebenkosten (Kosten für erforderliche fachliche Betreuung, Beratung, Planung), nicht aber Verwaltungs-, Finanzierungs- oder Rechtsbeistandskosten.
Ist die Förderung auf ein bestimmtes Gebiet beschränkt?
Gefördert werden Maßnahmen, die innerhalb des Fördergebietes ("Geltungsbereich der Förderrichtlinie") liegen. Unten auf dieser Seite können Sie eine Karte mit der Abgrenzung des Fördergebietes aufrufen.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung wird in Form eines Zuschusses gewährt. Förderfähig sind maximal Kosten in Höhe von 60 € pro m² umgestaltete Fläche. Der Zuschuss beträgt 50 % der als förderfähig anerkannten Kosten, höchstens jedoch 30,- € pro m² umgestalteter Fläche. Eine Förderung erfolgt jedoch nur, wenn der Zuschuss mindestens 1.000,- € beträgt (Bagatellgrenze). Die Förderung ist auf die folgenden Wertgrenzen gedeckelt:
- 10.000,- € bei der Förderung von Außenwänden,
- 10.000,- € bei der Förderung von Dächern,
- 5.000,- € bei der Förderung von Einfriedungen,
- 5.000,- € bei der Förderung von Garten-/Grünflächen.
Wenn die Durchführung einer Maßnahme im besonderen städtebaulichen Interesse liegt, kann im Einzelfall eine höhere Förderung erfolgen.
Was muss beachtet werden?
Die Maßnahme muss der dauerhaften Verbesserung der Wohn-, Arbeits- und Freizeitverhältnisse im Stadtumbaugebiet und des Erscheinungsbildes der Altstadt dienen. Insbesondere entspricht die Maßnahme den Zielen des Stadtumbaugebietes "Königswinter-Altstadt" und der Gestaltungssatzung "Königswinter-Altstadt". Sämtliche Maßnahmen sind mit der Stadt Königswinter abzustimmen.
Es gibt eine Zweckbindung über 10 Jahre ab Auszahlung des Zuschusses. Während dieses Zeitraumes gilt eine Instandhaltungsverpflichtung; dabei muss der durch die Förderung erreichte Zustand erhalten werden.
Eine Förderung ist nur dann möglich, wenn hierfür keine anderen Programme außerhalb der Städtebauförderung (z. B. Zuschüsse oder Darlehen von KfW oder NRW.Bank) genutzt werden können. Maßnahmen, mit deren Durchführung bereits begonnen wurde oder die abgeschlossen sind, können nicht gefördert werden. Auch wenn Maßnahmen mit eigenen Sach- und Arbeitsleistungen des Eigentümers/der Eigentümerin durchgeführt werden, kann keine Förderung erfolgen. Ebenfalls nicht förderfähig sind Maßnahmen im Rahmen von Neubaumaßnahmen sowie einzelne Reparaturarbeiten oder Pflanzungen, Änderungen an Versorgungs- und Entsorgungsleitungen, die Einrichtung von Stellplätzen, Neuinstallation und Austausch von Markisen, die Errichtung von Wintergärten, Kosten für Bau- und Gartengeräte, ortsfremde gärtnerische Anlagen sowie aufwendige Gestaltungselemente (z.B. Skulpturen, Wasserspiele u.ä.).
Wie kann die Förderung beantragt werden?
Das Formular zur Antragstellung können Sie unten auf dieser Seite herunterladen. Das ausgefüllte Antragsformular ist schriftlich zu richten an:
Stadt Königswinter, Servicebereich Stadtplanung, 53637 Königswinter
Mit dem Förderantrag ist eine fachliche Baukostenermittlung einzureichen. Hierfür sind zwingend drei vergleichbare Angebote je Gewerk von verschiedenen Unternehmen (inkl. Angaben der Flächenmaße) vorzulegen.
Sie wünschen weitere Informationen?
Ihre Ansprechpartner*innen für das Fassaden- und Hofflächenprogramm sind:
Frau Cornelia Gamm, Tel. 02244 889-166 (vormittags), E-Mail cornelia.gamm@koenigswinter.de
Herr Dominik Braunsteiner, Tel. 02244 889-156, E-Mail dominik.braunsteiner@koenigswinter.de