Servicebereich Bauordnung

Grundlegende Informationen zum Baugenehmigungsverfahren und zur Bauantragstellung sowie die zugehörigen Formulare finden Sie im Bauportal des Landes Nordrhein-Westfalen.
Sie sind auf der Suche nach Ihrem Ansprechpartner für Ihre Fragen und Anliegen? Dann benutzen Sie bitte unser Auskunftssystem "Was erledige ich wo?".
Örtliche Bauvorschriften auf Grundlage des § 89 Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen (wie die Stellplatzsatzung und Baugestaltungssatzungen) können Sie unter der Rubrik Ortsrecht unter dem Punkt "(6) Bauverwaltung" abrufen.

Ein Besuch der Verwaltungsstandorte ist nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.


Aktuelles (25.09.2024)

Veränderte Bearbeitungsdauer und neue Erreichbarkeiten der Baukontrolle in der Bauordnung

Leider ist aktuell die Personalsituation im für die Baukontrolle zuständigen Servicebereich Bauordnung der Stadt Königswinter sehr angespannt. Aus diesem Grund können bei Vorhaben im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren bis auf Weiteres die Bauzustandsbesichtigungen und -Abnahmen (Rohbau und abschließende Fertigstellung) nicht im gewohnten Maße stattfinden.

Der Servicebereich Bauordnung bittet um Verständnis, wenn sich die Bearbeitung von Anfragen oder die Beantwortung von E-Mails verzögert. Die Mitarbeitenden der Bauordnung sind bemüht, die Beeinträchtigung so gering wie möglich zu halten.

Die telefonische Erreichbarkeit der Bauordnung in Fragen der Baukontrolle wird ab sofort über feste Telefonsprechzeiten sichergestellt. Bürgerinnen und Bürger erreichen die Bauordnung bei Fragen zur Baukontrolle unter der Telefonnummer 02244/889-170 und -173 immer dienstags und donnerstags in der Zeit von 9 Uhr bis 12.30 Uhr.

 

Gesonderte Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Königswinter über die Feiertage

In der Woche von Montag, 23. Dezember 2024, bis einschließlich Dienstag, 31. Dezember 2024, sind die städtischen Dienststellen geschlossen.

Folgende Notdienste und Erreichbarkeiten werden weiterhin durchgeführt:
Das Wahlamt ist für die Einreichung von Wahlunterlagen und die Prüfung von Unterstützungsunterschriften zur Kandidatur für die Bundestagswahl weiterhin am 23.12. sowie am 27.12. in der Zeit von 8 bis 12 Uhr geöffnet. An den Feiertagen sowie am 24.12. und 30.12., 31.12. und 01.01.2025 sind Bereitschaftsdienste von 9 bis 13 Uhr eingerichtet. Sie erreichen diesen unter der Rufnummer 02244/889-259.

Der Notdienst des Standesamtes erfolgt am Montag, den 23.12. und am Freitag, den 27.12., jeweils von 9 bis 12 Uhr für die Beurkundung von Sterbefällen. Die Mitarbeitenden sind unter der Rufnummer 02244 889 344 oder 02244 889 362 bzw. unter der E-Mail-Adresse standesamt@koenigswinter.de zu erreichen.

Für die Ausstellung vorläufiger Ausweisdokumente hat der Bürgerservice (bpunkt) Königswinter am Standort Königswinter Altstadt in der Zeit zwischen 9 und 12 Uhr am 23.12., 27.12., und 30.12. einen Notdienst unter der Rufnummer 02244/889-388 oder unter bpunkt@koenigswinter.de. Am 27.12., 30.12. und 31.12. ist das Büro nicht besetzt und ist daher nur unter der vorgenannten E-Mail-Adresse erreichbar.

Am 23.12. 27.12. und 30.12 gibt es seitens der Friedhofsverwaltung einen Notdienst für die Annahme von Beerdigungen, und zwar nur telefonisch unter der Tel.-Nr. 02244-889 194 in der Zeit von 10 bis 12 Uhr. Das Büro ist an diesen Tagen nicht besetzt.

Ab dem 2. Januar 2025 gelten wieder die üblichen Sprechzeiten.