Die Ministerin für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen hat den Zeitraum für die Anmeldung von Grundschülern für das am 1. August 2025 beginnende Schuljahr festgelegt.
Danach sind Kinder, deren Schulpflicht am 1. August eines Jahres beginnt, von ihren Eltern bis spätestens zum 15. November des Vorjahres zum Besuch der Grundschule anzumelden.