Pressestelle und Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Königswinter

 

Die Stelle für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit ist zuständig für Medien. Sie verantwortet auch den Internet-Auftritt der Stadt sowie deren Social-Media Auftritte.

Pressekontakt
Florian Striewe (Pressesprecher)
Telefon: 02244/889-5600

Ulrike Klein (Social-Media und Internetredaktion)
Telefon: 02244/889-385

pressestelle@koenigswinter.de 

 


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Warnung vor vermeintlich seriösem Strom- und Gasanbieter primastrom GmbH in Königswinter

In Königswinter häufen sich Anrufe der Firma primastrom GmbH bei Verbraucherinnen und Verbrauchern. Primastrom nutzt die aktuell angespannte Situation am Energiemarkt aus und drängt die Angerufenen am Telefon mit vermeintlich guten Angeboten zum Abschluss eines Vertrags. Dabei gibt sich das Unternehmen auch als vermeintliche Kooperationspartnerin der Stadt Königswinter in Sachen Energiesparmanagement und -beratung aus.

Die Stadtverwaltung stellt daher klar, dass die Stadt Königswinter keinerlei Zusammenarbeit mit dem Unternehmen vereinbart hat und mögliche Aussagen jeglicher Grundlage entbehren.
Auch die Verbraucherzentralen erhalten viele Beschwerden über die Firma primastrom GmbH aus Berlin. Bei den Beschwerden geht es in der Regel darum, dass der vereinbarte Verbrauchspreis trotz Preisgarantie erhöht oder die monatliche Abschlagszahlung auf ein exorbitantes Niveau angehoben wurde. Auch das gesetzlich bestehende Sonderkündigungsrecht, das den Kundinnen und Kunden bei Vertrags- oder Preisänderung zusteht, wird immer wieder ignoriert.

Die Stadtverwaltung rät den Angerufenen keine Angaben, wie beispielsweise die Zählernummer oder den aktuellen Energielieferanten, durchzugeben. Das Unternehmen hat nach Auskunft der Verbrauchzentralen schon häufiger versucht, mit den Daten einen Anbieterwechsel einzuleiten.

Sollte am Telefon ein Vertrag abgeschlossen werden, so ist dieses Vorgehen seit dem Inkrafttreten des Gesetzes für faire Verbraucherverträge rechtswidrig. Lieferverträge für Strom und Gas können seit dem 1. Oktober 2021 nicht mehr allein am Telefon abgeschlossen werden. Damit ein Vertrag wirksam ist, muss er „in Textform“, also zum Beispiel per E-Mail, SMS, Brief oder Fax vorliegen.
Betroffene können sich bei der Verbraucherzentrale NRW unter www.verbraucherzentrale.nrw oder dem Bundesverband der Verbraucherzentralen melden.

Königswinter, 15.08.2022.