Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 im Bereich der Betreuungsinfrastruktur (Coronabetreuungsverordnung – CoronaBetrVO)
Inklusive der Neuerungen in § 4 und § 4a, die ab 11. Mai 2020 gültig sind
Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 im Bereich der Betreuungsinfrastruktur (Coronabetreuungsverordnung – CoronaBetrVO)
Inklusive der Neuerungen in § 4 und § 4a, die ab 11. Mai 2020 gültig sind