Die Stadt Königswinter stärkt den Bereich der Jugendförderung und setzt ab 2025 auf Schutzkonzepte
Die Stadt Königswinter fördert weiterhin die Jugendarbeit und hat ihre Richtlinien zur Förderung dieser überarbeitet. erweitert. Ziel bleibt es, durch breite Unterstützung möglichst vielen Kindern und Jugendlichen die aktive Teilnahme an Bildungs- und Ausbildungsmaßnahmen zu ermöglichen.
Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel unterstützt die Stadt Königswinter die Träger der freien Jugendhilfe durch verschiedene Fördermöglichkeiten. Dazu gehören Zuschüsse für die Anschaffung von Materialien zur Jugendbetreuung, Unterstützung für Bildungs- und Bildungsmaßnahmen, finanzielle Zuwendungen für örtliche Ferienerholung und Freizeitaktivitäten, Förderung besonderer Maßnahmen und Unterstützung internationaler Begegnungen. Darüber hinaus werden Zuschüsse zu den Betriebskosten offener Jugendfreizeitzentren gewährt.
Die Stadt Königswinter legt großen Wert darauf, dass die geförderten Maßnahmen den Grundsätzen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes entsprechen und die Bereitschaft junger Menschen fördern, Verantwortung für kulturelle, soziale und politische Belange zu übernehmen.
Die Förderung erstreckt sich jedoch nicht auf Maßnahmen, Einrichtungen oder Gegenstände, die in erster Linie pädagogischen, religiösen, sportlichen, gewerkschaftlichen, musikalischen, parteipolitischen oder besonderen Zielen dienen, die nicht der Jugendarbeit zuzuordnen sind. Kommerzielle Interessen werden ebenfalls nicht unterstützt.
Neues Schutzkonzept ab 2025
Ab dem 1. Januar 2025 sind die Träger der freien Jugendhilfe verpflichtet, über ein Schutzkonzept zur Prävention von (sexualisierter) Gewalt zu verfügen und dieses auf Verlangen vorzulegen. Die Verwaltung geht davon aus, dass die unabhängigen Anbieter bei der Erstellung von Schutzkonzepten bereits auf einem guten Weg sind und bietet bei Bedarf Unterstützung mit Informationen, Literaturempfehlungen und Kontaktdaten geeigneter Anlaufstellen.
Erweiterte Fördermöglichkeiten und Frist für Jugendpflegematerial
Die förderfähigen Personen wurden konkretisiert und ausgeweitet, ebenso wie der Verteilschlüssel für die Maßnahmen. Finanzielle Sonderförderung kann nachrangig zum Bildungs- und Teilhabepaket weiterhin bewilligt werden. Unter bestimmten Bedingungen kann eine weitere Betreuungsperson für Teilnehmende mit erhöhtem Unterstützungsbedarf finanziell gefördert werden – der entsprechende Personenkreis wurde ausgeweitet.
Eine wichtige Neuerung betrifft auch die Jugendpflegematerialien: Ab dem 31. Januar gibt es eine neue Frist für die Beantragung. Zusätzlich können nun auch Reparaturen von Material, im Sinne der Nachhaltigkeit, bezuschusst werden. Beachtet werden sollte, dass Zuschüsse für Jugendpflegematerialien ausschließlich für Träger aus Königswinter zur Verfügung stehen.
Die Stadt Königswinter ermutigt alle Interessierten, von den erweiterten Fördermöglichkeiten Gebrauch zu machen und die Jugendförderung aktiv mitzugestalten. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Zuschusses besteht nicht, da die Jugendförderung eine freiwillige Leistung der Stadt Königswinter darstellt.
Weitere Informationen zu den Förderrichtlinien und zur Antragstellung stehen auf der Webseite der Stadt Königswinter unter https://www.koenigswinter.de/de/jugendfoerderung.html zur Verfügung.