Fertigstellung von Hallenbad und KiTa weiter in Verzug

Bei der Fertigstellung der beiden wichtigen Bauprojekte, dem Abriss und Neubau des Hallenbades sowie der Kita am Hallenbad wird es nach Abstimmungsgesprächen der Projektleitung zu weiteren Verzögerungen kommen.


Die wesentlichen Gründe hierfür liegen darin begründet, dass sich die Lage auf dem Baumarkt im Hinblick auf Verfügbarkeit von Fachpersonal und Material stark negativ entwickelt. Verstärkt wird die aktuelle Situation durch Corona bedingte Personalausfälle.

Vor diesem Hintergrund hat die interne Projektleitung mit der Projektsteuerung, den Technischen Planern und dem Architekten alle noch offenen Termine detailliert untersucht und kann aus heutiger Sicht die folgenden Fertigstellungstermine prognostizieren.

Aufgrund eines eingerechneten Sicherheitspuffers kann es im besten Fall sein, dass die genannten Zeiträume um ein oder zwei Wochen unterschritten werden.

Bei der KiTA wird mit der baulichen Fertigstellung inklusive geringer Restarbeiten und Mängelbeseitigungen mit Ende Dezember 2021 und der Inbetriebnahme für Januar 2022 gerechnet werden können. Die Gründe für die Verzögerung liegen in:

  • Kapazitätsprobleme Bodenverleger
  • Materialknappheit und Lieferprobleme Elektro
  • Materialknappheit und Lieferproblem WC- Trennwandanlagen
Für das Hallenbad erwartet die städtische Projektleitung die Fertigstellung inklusive geringer Restarbeiten und Mängelbeseitigung mit Ende Januar 2022 sowie der Inbetriebnahme für Februar 2022. Gründe für den Verzug Hallenbad:

  • Kapazitätsprobleme Bodenverleger
  • Materialknappheit und Lieferprobleme Elektro
  • Materialknappheit und Lieferproblem WC- Trennwandanlagen, Garderobenschränke und Umkleiden
  • Coronafälle beim Heizungs- und Fassadenbau

Aktuell wird das Beckenwasser eingelassen und der Probebetrieb verläuft reibungslos. Vor dem Hintergrund der dargelegten Verzögerungen erwartet die Stadt keine Kostensteigerungen. Nach jetzigem Stand ist von einem Realisierungsvolumen von 11,1 Millionen Euro zu rechnen.

Für beide Bauvorhaben gilt, dass die Außenanlagen vermutlich nicht zu den Terminen der Inbetriebnahme fertig gestellt werden wird, jedoch der sichere Zugang zum Gebäude gewährleistet ist und den Betrieb nicht behindert.