Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen hat den Zeitraum für die Anmeldung von Grundschülern für das am 1. August 2021 beginnende Schuljahr festgelegt.
Danach sind Kinder, deren Schulpflicht am 1. August eines Jahres beginnt, von ihren Eltern bis spätestens zum 15. November des Vorjahres zum Besuch der Grundschule anzumelden.
Eingeschult werden:
a) alle Kinder, die in der Zeit vom 01.10.2014 bis 30.09.2015 geboren sind, soweit sie nicht bereits vorzeitig zum Schuljahr 2020/2021 eingeschult wurden;
b) auf Antrag die Kinder, die nach dem Stichtag (30.09.2015) geboren sind.