Pauschalzuweisungen aus Landesmitteln für private Denkmäler

Die Landesregierung NRW hat neue Förderrichtlinien für die Gewährung von Landesmitteln zur Förderung von Denkmalpflegemaßnahmen aufgelegt. Es handelt sich dabei um sogenannten Pauschalzuweisungen, die für Maßnahmen Dritter an Denkmälern zur Verfügung gestellt werden.

Die Stadt Königswinter hat für das Jahr 2020 einen Förderantrag gestellt und bewilligt bekommen. Im Jahr 2020 stehen insgesamt 50.000 EUR für die Förderung von Maßnahmen an Denkmälern zur Verfügung. Sinn der Förderung ist einen Anreiz zu schaffen für Sanierungsmaßnahmen an Denkmälern in privater Hand.
Je nach Aufwand der Maßnahme kann eine Förderung zwischen 1.000 und 10.000 EUR erfolgen.

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Schrittweise Öffnung der Kindertagesbetreuung

Information des Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen

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Baumfällarbeiten im öffentlichen Verkehrsraum

Die Stadt Königswinter lässt zur Wahrung der Verkehrssicherheit am 13.05.2020 in Niederdollendorf im Bereich zwischen der Godesberger Straße und der
Schönsitzstraße eine Douglasie sowie einen Ahorn fällen.
In Eisbach in der Straße „Bittweg” wird am 14.05 2020 eine standunsichere Pappel gefällt.
Die Arbeiten werden durch eine von der Stadt Königswinter beauftragte Fachfirma durchgeführt.
Eine Ersatzbepflanzung ist an allen Standorten vorgesehen.

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Anlage „Hygiene- und Infektionsschutzstandards“ zur CoronaSchutzVO NRW

Inhalt:
I. Gastronomie (Innen- und Außengastronomie)
II. Beherbergungsbetriebe (folgt)
III. Friseurhandwerk in Friseursalons (entsprechend bei mobilen Friseurdienstleistungen)
IV. Podologische Behandlungen, podologische Fußpflege und Fußpflege
V. Kosmetikbetriebe, Nagelstudios, Maniküre
VI. Massage/Massagestudios
VII. Fitnessstudios

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Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) - ab 11.05.2020

Verordnung zum Schutz
vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2
(Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO)
In der ab dem 11. Mai 2020 gültigen Fassung

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Freigabe der Sportplätze für den Vereinssport

Aufgrund der noch erforderlichen Vorbereitungen werden die Sportplätze ab Dienstag, den 12. Mai 2020 für den Vereinssport freigegeben.

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Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO)

Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO)

In der ab dem 7. Mai 2020 gültigen Fassung

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