Beherbergungsabgabe
Leistungsbeschreibung
Die Beherbergungsabgabe ist eine kommunale Aufwandsteuer und wird von der Gemeinde erhoben. Besteuert wird der Aufwand des Gastes für die Möglichkeit einer entgeltlichen Übernachtung in einem Beherbergungsbetrieb, der gegen Entgelt eine Beherbergungsmöglichkeit zur Verfügung stellt.