Beherbergungsabgabe

Leistungsbeschreibung

Die Beherbergungsabgabe ist eine kommunale Aufwandsteuer und wird von der Gemeinde erhoben. Besteuert wird der Aufwand des Gastes für die Möglichkeit einer entgeltlichen Übernachtung in einem Beherbergungsbetrieb, der gegen Entgelt eine Beherbergungsmöglichkeit zur Verfügung stellt.

Dezernat I - Steuern und Einkauf (22) – Geschäftsbereich

Anschrift
Rathaus Königswinter-Oberpleis
Dollendorfer Straße 39
53639Königswinter (Oberpleis)

Kontakt

Telefon:
02244 889 0
Fax:
02244 889 378

Mitarbeitende

FrauHelgaBasner

Sachbearbeiterin
Steuern und Einkauf (22)
Dollendorfer Straße 39
53639KönigswinterOberpleis
Telefon:
02244 889-214
Raum:
210